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Roboter vor Gericht

Archivmeldung vom 08.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Industrieroboter Bild: de.wikipedia.org
Industrieroboter Bild: de.wikipedia.org

Technologieprogramm AUTONOMIK des BMWi legt Grundstein für die Klärung rechtlicher Fragen beim Einsatz autonomer Systeme; Modifikation von Rechtsnormen baut Innovationsbarrieren in der Forschung ab

Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Beim Einsatz neuer Technologien sind in der Regel neue Wirkungen auf Arbeitsorganisation, Rechtsprechung oder Zulassungs- und Versicherungsfragen zu erwarten. Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen. Welche Rechtsgebiete für die AUTONOMIK relevant sind, wurde gestern in Berlin auf der Tagung "Recht in der Autonomik" beim VDI/VDE-IT von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erörtert.

"Nur wenn es gelingt, die Rechtsnormen an den technischen Fortschritt anzupassen, können wir auch für die AUTONOMIK einen Beitrag zum Abbau von Innovationsbarrieren leisten," so Eric Hilgendorf, Rechtsexperte der Begleitforschung des Technologieprogramms "Autonomik - Autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand" und Leiter des Projektes "Recht und Robotik" der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Auf der Veranstaltung haben Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik intensiv über Recht in der AUTONOMIK und über konkrete Empfehlungen diskutiert. Innerhalb der dabei gemeinsam festgelegten sieben relevanten Rechtsgebiete für die AUTONOMIK sollen nun die Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die in den 14 Projekten des Technologieprogramms angedachten Innovationen erst ermöglichen.

Die sieben für die AUTONOMIK relevanten Rechtsgebiete sind:

1. Grundlagenfragen: Was bedeuten Konzepte wie "Handlung", "Zurechnung" oder "Schuld" im Zeitalter autonomer Maschinen?

2. Strafrechtliche Haftung: Wer wird bestraft, wenn eine autonome Maschine einen Schaden verursacht? Der Hersteller ? Der Programmierer? Oder derjenige, der die Maschine einsetzt?

3. Zivilrechtliche Haftung: Wer haftet bei Fehlfunktionen der Maschine auf Schadensersatz?

4. Rechtsfragen der Zulassung: Unter welchen Voraussetzungen kann eine autonome Maschine eingesetzt werden? Wer ist für die Entscheidung dieser Frage zuständig?

5. Versicherung: Lassen sich autonome Geräte versichern? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen durch autonome Maschinen hervorgerufene Schäden zu versichern?

6. Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb getroffen werden, um Arbeitnehmer gegen Schäden durch autonome Maschinen zu schützen?

7. Datenschutz: Welche Daten dürfen durch autonome Maschinen erhoben werden? Wie darf mit diesen Daten umgegangen werden? Bedeutet die Vernetzung von autonomen Maschinen das Ende des Datenschutzes?

Auf dieser Basis werden gegenwärtig für jedes der 14 AUTONOMIK-Projekte die relevanten Rechtsfragen identifiziert und Lösungsvorschläge unterbreitet. Auf einem weiteren Treffen des Arbeitskreises im Frühjahr 2012 sollen dann bereits erste konkrete Ergebnisse vorgestellt werden.

Quelle: Autonomik (ots)

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