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Mörder von Rudolph Moshammer wird abgeschoben

Archivmeldung vom 26.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Von Juergen Lehle - Eigenes Werk (See also AlbSpotter Flugzeugbilder Aircraft Photos), CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1650605

Der verurteilte Mörder des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer wird am Donnerstag von Frankfurt am Mein in sein Heimatland Irak abgeschoben. Dort soll er nach der Landung mit einer Linienmaschine in Bagdad auf freien Fuß kommen, wie aus informierten Kreisen verlautete. Herisch A., heute 43 Jahre alt, saß für den Mord an Moshammer 18 Jahre im Gefängnis.

Das zuständige Regensburger Landgericht hatte eine Entlassung in Deutschland abgelehnt, der Abschiebung aber zugestimmt. Auch die zuständige Münchner Staatsanwaltschaft und A.s Verteidiger hatten sich für diese Lösung eingesetzt. Der getötete Modedesigner Moshammer war durch sein exzentrisches Auftreten in der Öffentlichkeit bundesweit bekannt. Zu seinen Markenzeichen gehörten unter anderem eine extravagante Perücke und ein Yorkshire-Terrier namens "Daisy". Moshammers Ermordung in Grünwald sowie seine Beerdigung im Jahr 2005 zogen ein großes Medienecho nach sich.

Nach Aussagen des damals verschuldeten und psychisch kranken Herisch A. hatte ihn Moshammer nahe dem Münchner Hauptbahnhof angesprochen und ihm "2.000 Euro Lohn für sexuelle Dienstleistungen" in Aussicht gestellt. Im Haus Moshammers sei es zwischen beiden zum Streit um die Bezahlung gekommen, woraufhin Herisch A. den Modedesigner erdrosselt habe. A. wurde im November 2005 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Moshammer heimtückisch, aus Habgier und in der Absicht, ihn auszurauben, erdrosselt hatte. Das Schwurgericht erkannte zudem eine besondere Schwere der Schuld, sodass eine vorzeitige Haftentlassung auch bei guter Führung nach 15 Jahren als unwahrscheinlich galt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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