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Datenschützer Schaar verärgert über Weitergabe von Fluggastdaten

Archivmeldung vom 20.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg.

Foto: Fred Schaerli/> Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die Entscheidung des Europaparlaments, das umstrittene Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der Europäischen Union und den USA zu billigen, bedauert und vor einem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gewarnt. "Ich bedaure die Entscheidung des Europäischen Parlaments", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Auch das neue Abkommen beinhaltet eine anlasslose mehrjährige Vorratsspeicherung von Fluggastdaten."

Deshalb sehe er es "sehr kritisch, wenn die Europäische Kommission und der Rat nun ein vergleichbares EU-System planen, das sogar die Registrierung des innereuropäischen Reiseverkehrs ermöglicht." Schaar fügte hinzu: "Die Erforderlichkeit einer solchen weiteren flächendeckenden pauschalen Datenspeicherung ist nicht nachgewiesen. Sie würde überdies die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands bedrohen. Ich kann der Bundesregierung und den EU-Gremien nur raten, die entsprechenden Warnungen des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst zu nehmen." Die Entscheidung war am Donnerstag im Europaparlament gefallen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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