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Landesbischof Meister: Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung - Mehr Befugnisse für Ärzte

Archivmeldung vom 10.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frau mit Selbstmordgedanken / Suicid / Selbsttötung (Symbolbild)
Frau mit Selbstmordgedanken / Suicid / Selbsttötung (Symbolbild)

Bild: P. Bork, pixelio.de

Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Ralf Meister, hält eine Selbsttötung auch aus christlicher Perspektive für zulässig und plädiert für eine aktivere Rolle der Ärzte. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Meister: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung, wobei ich hier Recht nicht juristisch meine, sondern theologisch als eine Möglichkeit verstehe."

Meister erklärte: "Wenn mir Gott das Leben schenkt, hat er mir an dem Tag, ab dem ich Erdenbürger bin, auch die Berechtigung zur Gestaltung dieses Lebens gegeben." Diese Selbstbestimmung habe auch mit der Beziehung zu Gott und anderen Menschen zu tun, sie sei immer eingebunden in ein Beziehungsgeschehen.

Der Landesbischof erklärte, er hoffe nun auf eine gute Diskussion über den Umgang mit Sterbenden und deren Begleitung. Meister bejahte, dass es Ärzten künftig erlaubt sein sollte, ein tödliches Medikament zu verschreiben und zu verabreichen. "Genau über diesen Punkt sollten Gesetzgeber und Ärztekammer sprechen." Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben. Seitdem wird über eine neue Regelung diskutiert.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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