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Coronakrise: Landgericht regt Einstellung von Loveparade-Prozess an

Archivmeldung vom 07.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Loveparade: Kondolenz an der Ostrampe (3. August 2010)
Loveparade: Kondolenz an der Ostrampe (3. August 2010)

Foto: kaʁstn
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Landgericht Duisburg hat den Verfahrensbeteiligten vorgeschlagen, den Loveparade-Strafprozess einzustellen. Das Verfahren könne derzeit wegen des Risikos der Verbreitung von Infektionen durch das neuartige Coronavirus "nur eingeschränkt durchgeführt werden", teilte das Landgericht Duisburg am Dienstagnachmittag zur Begründung mit.

Die Verfahrensbeteiligten könnten zu diesem Vorschlag "bis zum 20. April 2020 schriftlich Stellung nehmen". Dem Vorschlag liege "die Würdigung mehrerer unabhängiger Umstände zugrunde: Trotz aller Schutzmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass unter den notwendig zu beteiligenden Personen mehrere Angehörige von Risikogruppen sind. Schon jetzt musste die Hauptverhandlung deswegen unterbrochen werden", hieß es weiter.

Eine weitere Anordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte sei "jederzeit möglich". Aufgrund der "dynamischen Entwicklung" der Corona-Pandemie sei "nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt" werden könne, so das Landgericht Duisburg. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 kamen in Duisburg im Zuge einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben, 541 weitere wurden schwer verletzt. Die Loveparade war 1989 erstmals als Technoevent gestartet und zog bereits Ende der neunziger Jahre über eine Million Besucher an. Nach dem Unglück in Duisburg wurde die Veranstaltungsreihe unter diesem Namen eingestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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