Staatsanwaltschaft geht gegen sieben Klimaaktivisten vor
Archivmeldung vom 17.09.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Nach der Störaktion am 25. Juli 2024 sollen sich die Beschuldigten unerlaubt Zutritt verschafft und Startbahnen blockiert haben. Das Gericht prüft die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Die Vorwürfe reichen von Hausfriedensbruch bis Nötigung. Der Betrieb am Drehkreuz war zeitweise unterbrochen; Maschinen mussten durchstarten oder ausweichen.
Juristisch dürfte es um die Grenze zwischen Protest und massiver Eingriffshandlung gehen – und die Frage, wie Infrastrukturbetreiber künftig auf angekündigte Störaktionen reagieren.
Quelle: ExtremNews

