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BÄK-Präsident Hoppe zu Online-Razzien in Arztpraxen: "Vertrauensschutz muss absolut bleiben"

Archivmeldung vom 08.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz sind ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis", kritisiert Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das Gesetzesvorhaben der Koalition.

Der Entwurf zementiere den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen des Staates. Schon seit 2007 werden im Zuge des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und werden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.

"Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen.   Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, noch vor der nächsten Lesung im Bundestag am kommenden Mittwoch den Gesetzentwurf zu ändern. Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden."

Quelle: Bundesärztekammer

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