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Wohnkosten bei Hartz IV: Kläger fordern mehr Geld vom Jobcenter

Archivmeldung vom 31.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
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Das Bundessozialgericht hat die Forderung von Langzeitarbeitslosen nach der Übernahme höherer Wohnkosten in Flächenlandkreisen mit einem Grundsatzurteil bekräftigt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Im Zentrum der Verhandlung stand am Mittwoch die Frage, wie teuer die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern sein dürfen. Das Gericht befand die Vorgehensweise der Jobcenter zur Ermittlung einer angemessenen Miete für unzulässig und ordnete eine Überprüfung an.

Geklagt hatten Betroffene aus dem Harz, der Börde und dem Salzlandkreis. Die Landkreise hatte von einer Hamburger Firma eine Durchschnittsmiete für Hartz-IV-Empfänger errechnen lassen, die deutlich unter den Richtwerten des Bundessozialgerichtes liegt. "Für die Kläger und Menschen mit einem niedrigen Einkommen geht es um eine existenzielle Frage", sagte der Vorsitzende Richter. Tausende Betroffene dürfen nun auf eine Erstattung nicht übernommener Wohnkosten hoffen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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