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Zeitung: Limburger Bischof Tebartz-van Elst erhält Strafbefehl

Archivmeldung vom 09.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2008)
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2008)

Foto: Moguntiner
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst erwartet offenbar ein Strafbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" ist ein entsprechender Bescheid ergangen. Die Behörde ahndet damit eine uneidliche Falschaussage des Bischofs im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Bleibt die Strafe unter einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiert Tebartz-van Elst diese Entscheidung, ist er zwar nicht vorbestraft, gibt aber den Rechtsverstoß zu. Andernfalls würde ein Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, wollte diese Informationen auf Anfrage allerdings weder bestätigen noch dementieren. Bistumssprecher Martin Wind sagte, seines Wissens liege dem Bischof bislang kein Strafbefehl vor. Alles andere seien "Gerüchte".

In der Sache geht es um einen Rechtsstreit mit dem "Spiegel". Tebartz bestritt per eidesstattlicher Erklärung, dass ein Redakteur ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage als auch die Antwort sind aber auf einem Handy-Video dokumentiert, das der Spiegel veröffentlichte. Das führte zu mehreren Anzeigen gegen den Bischof.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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