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Fast 37 Prozent der Alleinerziehenden leben von Hartz IV

Archivmeldung vom 23.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden hat sich nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" in den letzten Jahren spürbar erhöht. 2016 verfügten 43,6 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe über entsprechend geringe Einkünfte.

Im Jahr 2005 lag der Anteil noch bei 39,3 Prozent. Das Blatt beruft sich für seine Angaben auf aktuelle Daten der Bundesregierung, die die Sozialexpertin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, abgefragt hatte. Demnach war auch deutlich mehr als jeder dritte Alleinerziehenden-Haushalt mit minderjährigen Kindern auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) angewiesen. Der Anteil lag bei 36,9 Prozent. In absoluten Zahlen waren das 606.000 - knapp 42.000 mehr als 2005.

"Alleinerziehende haben es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt", erklärte Zimmermann. Dabei seien sie zumeist gut ausgebildet. "Und sie beweisen tagtäglich, dass sie Mehrfachbelastungen stemmen können". Notwendig seien eine flexible, ganztägige Kinderbetreuung, existenzsichernde Jobs sowie ein Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde, sagte Zimmermann.

Als arm gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt. Das schließt auch alle staatlichen Transfers wie etwa Kindergeld oder Wohngeld ein. Nach dieser EU-Definition lag die Armutsgefährdungsschwelle im Jahr 2016 für einen Single-Haushalt in Deutschland bei 969 Euro im Monat.

Hintergrund

Eine Alleinerziehende Mutter mit einem Kind erhält aktuell pro Jahr knapp 13.300 Euro an Unterstützung. Laut Medienberichten erhält zum Vergleich ein einzelner unbegleiteter Minderjähriger Einwanderer im Schnitt rund 75.000 Euro pro Jahr und damit mehr als ein gewöhnlicher Vollzeitangestellter erhält.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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