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Handy-Signatur in Österreich rechtswidrig? (E-Banking, Bürgerkarte, etc.)

Archivmeldung vom 16.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Herr Daniel Giersch, Hamburger Unternehmer, hat die österreichische A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH aufgefordert, bis zum 16. September 2014 die Verletzung des Patentes zum Verfahren und Vorrichtung zur Beglaubigung von Daten (Handy-Signatur - Europäisches Patent EP 1 364 508 B1) zu unterlassen und ein angemessenes Entgelt für die bisherige unlizenzierte Nutzung zu zahlen. Andernfalls wird er seine Patentrechte gerichtlich geltend machen.

Die Auswirkungen einer Untersagung wären sowohl für die österreichischen Staatsbürger als auch für die Wirtschaft bedeutsam, weil die Handy-Signatur (die heute von A-Trust zur Verfügung gestellt wird) in zahlreichen Lebensbereichen genutzt wird: Sie wird nicht nur im Bereich des E-Government (FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Pension, Kindergeld, Strafregisterauszug, etc.), sondern auch beispielsweise im Bereich des Online-Banking genutzt.

Der Unternehmer Daniel Giersch hat bereits in der Vergangenheit Rechtsstreitigkeiten gegen namhafte Unternehmen gewonnen, wie zB die Deutsche Post oder Google. Nach der Rechtsansicht von Daniel Giersch verletzt A-Trust seit Jahren sein Patent, welches in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren von Institutionen und Banken rechtmässig genutzt wird.

Quelle: Giersch Ventures (ots)

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