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Landkreis Hildesheim hat neuen DNA-Test zur Altersbestimmung von Flüchtlingen eingesetzt

Archivmeldung vom 10.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Bührke / pixelio.de
Bild: Michael Bührke / pixelio.de

Der Landkreis Hildesheim hat vor einigen Monaten ein neues Verfahren zur Altersbestimmung von Flüchtlingen eingesetzt. DNA aus der Blutprobe eines jungen Flüchtlings wurde stern-Recherchen zufolge im vergangenen Mai in einem kalifornischen Labor erfolgreich untersucht. Der Flüchtling, der im Rahmen eines Aufenthaltsverfahrens behauptete, minderjährig zu sein, sei laut Analyse mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent zwischen 26,4 und 29 Jahren alt. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,999 Prozent sei er älter, als er sagt. Details dazu berichtet der stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe.

Die Methode könnte eine neue Diskussion um die Altersbestimmung von Flüchtlingen in Deutschland auslösen. Politiker wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière und SPD-Fraktionschefin Andreas Nahles forderten in den vergangenen Tagen bundeseinheitliche Tests bei Flüchtlingen, über deren Alter Zweifel bestehen. Bislang praktizierte Verfahren, bei denen Ärzte auf Röntgenbilder zurückgreifen, werden aufgrund der Strahlenbelastung kritisiert und teilweise abgelehnt. Für die DNA-Methode ist lediglich eine Probe aus Speichel oder Blut notwendig.

Entwickelt hat die Methode der deutsch-amerikanische Humangenetiker und Biostatistiker Steve Horvath von der University of California in Los Angeles. Horvath ist davon überzeugt, dass sein Test anderen Verfahren zur Altersbestimmung wie der Röntgenmethode überlegen ist: "Das ist so, als ob man einen Mercedes mit einem Rasenmäher vergleicht", sagte Horvath dem stern.

Um das Alter eines Menschen zu bestimmen, untersucht Horvath zahlreiche Genbausteine, an denen sich altersbedingt chemische Veränderungen nachweisen lassen - die sogenannte Methylierung. "Es ist, als würde die DNA im Laufe des Lebens rosten", sagte Horvath dem stern. Von diesem "Rost" kann ein Labor das biologische Alter des Menschen ableiten. Es entspricht nicht exakt dem rechnerischen Alter, das sich aus der Geburtsurkunde ergibt, doch die Abweichungen davon sind nur gering - besonders bei jüngeren Menschen. Auch deutsche Rechtsmediziner wie der stellvertretende Direktor der Rechtsmedizin in Münster, Andreas Schmeling, der zudem Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik ist, bezeichnet Horvaths Entdeckung als "große Hoffnung". Unter den Bezeichnungen "Epigenetische Uhr" bzw. "Horvaths Uhr" hat sie bereits bei Forschern weltweit Beachtung gefunden.

Die neue DNA-Methode wirft nun rechtliche Fragen auf. Die Strafprozessordnung verbietet bislang derart weitgehende DNA-Analysen im Strafverfahren. Daher kann sie auch nicht im Fall von Kandel zum Einsatz kommen. Doch die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat eine Gesetzesänderung angeregt, die zurzeit in den Fachausschüssen liegt. Sie folgen damit der Forderung zahlreicher Polizisten. "Wenn Ermittler an einem Tatort eine DNA-Spur finden, könnten sie das Alter des Gesuchten eingrenzen, und wir müssten nicht mehr jeden als Täter in Betracht ziehen", sagte der Vizepräsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger, dem stern.

Außerhalb des Strafverfahrens gelten andere Regeln: Wollen Jugendämter und Ausländerbehörden das Alter von mutmaßlich minderjährigen Flüchtlingen feststellen, gilt das Sozialgesetzbuch, das "ärztliche Untersuchungen" erlaubt. Auf dieser Grundlage hat man auch das Alter im Hildesheimer Fall analysiert.

Quelle: Gruner+Jahr, STERN (ots)

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