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Karlsruhe schränkt Überwachungsbefugnisse des BND ein

Archivmeldung vom 07.11.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fernmeldeüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Bereich der Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Die Befugnis zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei "trotz ihres besonders hohen Eingriffsgewichts" aufgrund des "überragenden öffentlichen Interesses gerade auch an der Aufklärung von internationalen Cybergefahren" grundsätzlich mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. "Sie bedarf aber der verhältnismäßigen Ausgestaltung. Derzeit fehlt eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren."

Bis zu einer Neuregelung, die bis zum 31. Dezember 2026 beschlossen werden soll, legt das Verfassungsgericht dem Nachrichtendienst eine Pflicht zur Aussonderung der Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren auf. Außerdem dürfen künftig auch gegenüber ausländischen Personen im Ausland keine Suchbegriffe, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, eingesetzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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