Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes „Patientenverfügung für alle bindend“ - Im Konflikt müssen Ärzte die Behandlung anderen überlassen

„Patientenverfügung für alle bindend“ - Im Konflikt müssen Ärzte die Behandlung anderen überlassen

Archivmeldung vom 16.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

„Eine Patientenverfügung ist für alle bindend“. Auf diesen klaren Standpunkt stellt sich Prof. Gian Domenico Borasio Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Münchner Unfallklinikum Großhadern im Interview mit dem Apotheken- magazin „Senioren Ratgeber“.

Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte sich aus Gewissensgründen nicht in der Lage sehen, den schriftlich vorliegenden Wünschen des Patienten nachzukommen. Ihnen gesteht der Experte wenig Ermessensspielraum zu: Sie müssten dann „für eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus sorgen“. In gleicher Weise binde eine solche Erklärung einen vom Gericht bestellten Betreuer, wenn in der Patientenverfügung keine andere Vertrauensperson benannt wurde. Borasio empfiehlt, eine frühzeitig abgefasste Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre zu aktualisieren oder nur erneut mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Pressemitteilung Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ vom 16.09.2005

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kachel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige