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Anwälte verlangen Freilassung gefährlicher Straftäter wegen Mängel bei Sicherungsverwahrung

Archivmeldung vom 27.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Christa Nöhren / pixelio.de
Bild: Christa Nöhren / pixelio.de

Dutzende hochgefährliche Straftäter, die seit Verbüßung ihrer Haft in Sicherungsverwahrung sitzen, könnten in Kürze freikommen. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" meldet, haben viele Justizvollzugsanstalten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2011 bis heute nicht umgesetzt.

Die Richter hatten entschieden, dass die bundesweit etwa 470 Sicherungsverwahrten bis spätestens 1. Juni 2013 ein besseres Therapieangebot und größere Wohnräume bekommen müssen. Die Verwahrung müsse sich vom regulären Strafvollzug unterscheiden, stellte das Gericht klar.

Der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed erklärte nun in "Focus": "In mehreren Anstalten wurden die Vorgaben der Richter nur in Ansätzen oder gar nicht umgesetzt." Am Freitag beantragte Ahmed deshalb die Freilassung von bundesweit 21 sicherungsverwahrten Mandanten.

Rechtsanwalt Bernd Behnke kündigte in "Focus" einen ähnlichen Schritt an. Falls sich die Bedingungen in den Haftanstalten bis zum Stichtag 1. Juni nicht änderten, werde er die sofortige Freilassung von sieben Sicherungsverwahrten beantragen, die er juristisch vertrete.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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