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Anti-Terror-Gesetz gibt Mandantenschutz preis

Archivmeldung vom 15.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages findet am morgigen Dienstag, dem 16. September, eine Anhörung zum Gesetz zur Abwehr des internationalen Terrorismus statt.

Im Zuge dieses Gesetzes soll es, wie auch schon im Telekommunikationsüberwachungsgesetz geregelt, ermöglicht werden, Angehörige der Freien Berufe abzuhören und somit das Verschwiegenheitsgebot gegenüber dem Mandanten zu brechen.

Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) Sachsen kritisiert insbesondere die so genannte „Stufenregel“. Hans-Joachim Kraatz, Präsident des LFB: „Das Gesetz bekräftigt die Unterscheidung in der Schutzwürdigkeit von vertraulichen Informationen. So sind lediglich Gespräche mit Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten absolut geschützt. Ruft man jedoch seinen Steuerberater oder Anwalt an, kann man sich dann nicht mehr sicher sein, dass keine staatliche Stelle mithört oder der Berater gegenüber Ermittlungsbehörden schweigt.“

Die Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung und zur Abwehr des internationalen Terrorismus müssen, so Wirtschaftprüfer und Steuerberater Kraatz weiter, „die besondere Schutzwürdigkeit der Gespräche von Angehörigen der Freien Berufe mit ihren Mandanten anerkennen. Wir fordern von der Politik, den Bürgerinnen und Bürgern ihr Grundrecht auf rückhaltlose Offenbarung gegenüber ihren Ärzten, Rechtsanwälten, Psychotherapeuten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren und anderen zurück zu geben.“

Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf bekräftigt die Zwei-Klassen-Regel bei Berufsgeheimnisträgern. Nur die Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern sind absolut geschützt. „Angehörige der Freien Berufe werden von Ermittlungsbehörden unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt und die Inhalte der Gespräche mit ihren Mandanten nur relativ geschützt. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte sind existentielle Elemente der freiberuflichen Tätigkeit, da sie ein Vertrauensverhältnis erst ermöglichen“, so LFB-Präsident Kraatz abschließend.

Quelle: Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V

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