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ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Archivmeldung vom 11.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Haus des KFZ-Gewerbes Dresden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Haus des KFZ-Gewerbes Dresden vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Foto: Lupus in Saxonia
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher.

Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, so ein ZDK-Sprecher. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe erleichterte Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen. Unbefriedigend sei jedoch, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht von der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung ausgenommen wurden und nicht allein in der Hand der Datenschutzbehörden bleiben. "Hier hoffen wir auf eine in Kürze zu erwartende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof", so der Sprecher.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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