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Zwei Jahre nach Germanwings-Absturz: Kein höheres Schmerzensgeld für Angehörige

Archivmeldung vom 11.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Trauer­be­flag­gung der German­wings-Zen­trale in Köln am 31. März 2015
Trauer­be­flag­gung der German­wings-Zen­trale in Köln am 31. März 2015

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Lufthansa hat es nach WDR-Informationen abgelehnt, den Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes mehr als die bereits gezahlten 10.000 Euro Schmerzensgeld pro Person zukommen zu lassen. Der Berliner Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der die Angehörigen von 39 der insgesamt 72 deutschen Opfer vertritt, hatte von der Lufthansa im Rahmen eines Vergleichs ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro pro Hinterbliebenem verlangt. Im Gegenzug bot er an, dass die Angehörigen auf weitere juristische Schritte gegen die Lufthansa verzichten. Die Lufthansa lehnte das Angebot ab. Durch die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei ließ das Unternehmen mitteilen, es gebe "keinen Regelungsbedarf". Die Lufthansa sei den nächsten Angehörigen bereits in besonderer Weise entgegengekommen, indem ein freiwilliges Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro gezahlt worden sei, heißt es in einem Antwortschreiben an den Anwalt.

Die Lufthansa beruft sich auf eine Reihe von Leistungen, die sie bereits gezahlt hat. Neben den 10.000 Euro Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen hat das Unternehmen den Angehörigen pro Opfer 50.000 Euro Soforthilfe gezahlt - rund 30.000 Euro mehr als vorgeschrieben. Hinzu kommen 25.000 Euro, die jeder Familie wegen der erlittenen Todesangst der Passagiere gesetzlich zustanden. Zwischen diesen Zahlungen und der Höhe des eigentlichen Schmerzensgeldes besteht allerdings juristisch gesehen kein Zusammenhang. Die Lufthansa teilte dem WDR mit, dass ihr Angebot "nach deutschem Recht in Summe über den rechtlich geschuldeten Beträgen zur Entschädigung von Hinterbliebenen" liege und sich pro Opfer schon jetzt in den meisten Fällen auf über 100.000 Euro summiere. Zudem werde in jedem Einzelfall individuell geprüft, welche weiteren berechtigten Ansprüche - auch Schmerzensgeldansprüche - bestünden.

Die Ablehnung des Vergleichsangebots teilt Giemulla seinen Mandanten am heutigen Vormittag bei einem Treffen im nordrhein-westfälischen Haltern mit. Aus Haltern stammen 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen, die durch den Absturz ums Leben gekommen sind. "Die Lufthansa zeigt ein weiteres Mal, dass sie nicht begriffen hat, was in ihrem Einflussbereich angerichtet worden ist", sagte Giemulla gegenüber dem WDR. Wenn es möglich sei, dass ein psychisch auffälliger Pilot für ein international tätiges Luftfahrtunternehmen fliegen könne, habe mindestens das System versagt, so der Anwalt. "Bereits das hätte die Lufthansa dazu bewegen müssen, ein Schmerzensgeld zu zahlen, das der Dimension des Leids gerecht wird."

Nach der Ablehnung des Vergleichsangebots will Giemulla nun eine Klage gegen Lufthansa in Deutschland vorbereiten. "Die Hinterbliebenen wollen jetzt die Ursachen und die Täter gerichtlich festgestellt haben", so der Anwalt. Für Giemulla hat sich in der Verantwortung der Lufthansa "alles abgespielt". Konkret nennt er die Prüfung und Einstellung des Copiloten, der die Maschine zum Absturz gebracht hat, und auch seine Überwachung durch das flugmedizinische System der Lufthansa. In den USA hat Giemulla bereits Klage gegen das Unternehmen eingereicht, weil der Copilot, der die Maschine zum Absturz brachte, an der amerikanischen Flugschule der Lufthansa ausgebildet worden war. Über die Annahme dieser Klage hat das zuständige Gericht in den USA allerdings noch nicht entschieden.

Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk (ots)

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