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Ab dem 1. November kennt das Meldegesetz nicht nur mehr männlich und weiblich

Archivmeldung vom 01.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Intersexualitätssymbol Bild: ParaDox  / wikipedia.org
Intersexualitätssymbol Bild: ParaDox / wikipedia.org

Das "dritte Geschlecht" hat es in Pass und Melderegister geschafft: Eltern müssen sich ab sofort nicht mehr festlegen, ob ein Kind weiblich oder männlichen Geschlechts ist - eine Einsicht des Gesetzgebers in die lange ignorierte Tatsache, dass immer wieder Kinder geboren werden, deren Zuordnung nicht eindeutig ist. Trotzdem hätte sich das Parlament um wichtige Fragen gedrückt, sagen Kritiker, wie die Bremer Professorin Konstanze Plett.

So sei nicht geregelt, ob bestehende Einträge geändert werden dürften oder ob Menschen des dritten Geschlechts eine Ehe schließen können oder nur eine eingetragene Partnerschaft, zählt sie in der "Apotheken Umschau" als Beispiele auf. "Die Änderung schafft mehr Fragen, als sie beantwortet", so ihre Schlussfolgerung. Auch nur als einen "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet Lucie C. Veith, Vorsitzende des Bundesverbandes intersexueller Menschen das neue Gesetz.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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