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Königreich Deutschland: Peter Fitzek fordert BaFin zur Rücknahme der Zwangsgelder auf

Archivmeldung vom 25.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2015), Bürgerlich: Peter Fitzek, Archivbild
Peter I, König von Deutschland (2015), Bürgerlich: Peter Fitzek, Archivbild

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Das "Königreich Deutschland" äußert sich auf seiner Internetseite über das weiter geplante juristische Vorgehen von Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, gegen die BaFin. Diese hatte zuletzt vor dem BGH eine Niederlage erfahren.

Der nachfolgende Text wurde von der ExtremNews Redaktion ungekürzt und vollständig unverändert übernommen: "Seit Freitag, den 08. Februar 2019, ist Peter wieder in Freiheit. Wie geht es nun weiter? Es gibt viel aufzuräumen! Die BaFin hat mit ihren unrechtmäßigen Eingriffen Verwüstungen hinterlassen, um die wir uns nach den erfolgreichen Gerichtsentscheiden nun verstärkt kümmern werden.

Dies sind unsere Erfolge in den Verfahren zum Vorwurf des unerlaubten Versicherungs- und Bankengeschäfts:

  • Am 23. März 2017 entschied der Bundesgerichtshof, daß in den Überlassungsverträgen der Kooperationskasse kein Bankengeschäft ersichtlich ist. Das Urteil des Landgerichts wurde vollumfänglich aufgehoben. Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt worden.
  • Bereits seit 2013 gibt es keine Verträge mehr, die unter den Tatbestand des „unerlaubten Versicherungsgeschäfts“ fallen. Damit gab es keinerlei Rechtsgrundlage für die Vollstreckungsmaßnahmen – die Razzien – der BaFin.

Die gesamte Abwicklung der BaFin, die unter anderem den Verkauf unserer Gelände in Apollensdorf und Reinsdorf und die Beschlagnahmen der Razzia in 2014 beinhalteten, war somit von Beginn an nachweislich rechtswidrig. Hier werden wir die BaFin zur Schadenersatzzahlung verpflichten. Die BaFin hatte Zwangsgelder in Höhe von ca. 900.000 Euro verhängt, um die Weiterführung von Geschäften zu verhindern, die nicht in ihren Aufsichtsbereich fielen.

Diese Zwangsgelder sind von der BaFin zurückzunehmen.

Mit Anschreiben vom 15. Februar 2019 fordert Peter die Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf, ihre Verwaltungsakte wegen Rechtswidrigkeit zurückzunehmen und den erlittenen Vermögensnachteil auszugleichen. Die Details sind im beigefügten Text des Anschreibens nachzulesen."

Text Anschreiben BaFin vom 15.02.2019.pdf (47,3 KiB)

Quelle: Königreich Deutschland

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