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"Nicht genehmigte Fortpflanzung"

Archivmeldung vom 08.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Gesetzesvorlage in US-Bundesstaat. Freace.de, berichtet

Bestrebungen, das Recht von Menschen, Kinder zu bekommen, durch Gesetze beschneiden zu wollen, klingen bestenfalls unglaubwürdig, schlimmstenfalls nach einer menschenverachtenden Diktatur. Und doch wird derzeit im US-Bundesstaat Indiana an exakt einem solchen Gesetzesvorschlag gearbeitet - auch wenn damit zumindest zunächst nur Menschen betroffen wären, die auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung angewiesen sind.

Sollte der Gesetzentwurf der Gesundheitskostenkommission des Parlaments von Indiana verabschiedet werden, so wäre es nur noch verheirateten Paaren in Indiana erlaubt, sich einen sonst nicht erfüllbaren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung oder mittels einer "Leihmutter" zu erfüllen.

Auch unter dieser Voraussetzung wäre dem Gesetzentwurf zufolge allerdings ein umfassender Antrag notwendig, der bei "Nichteignung" vom zuständigen Gericht auch abgelehnt werden könnte. In dem Antrag müssen unter anderem Angaben zu vergangenen Verurteilungen, der Art der künstlichen Befruchtung, eine "Geschichte der Fruchtbarkeit" des Paares und eine Liste von Freunden und Verwandten, die der Unterstützung des Paares dienen sollen, gemacht werden. Jedes Elternteil muß einzeln Angaben zu seinen Werten, Beziehungen, Bildung, Beruf und Einkommen, Hobbys und Talenten, Gesundheitszustand, Familienherkunft und persönlichen Stärken und Schwächen machen. Auch die "gemeinsamen Werte" und Interessen des Paares, die Art wie Konflikte zwischen ihnen beigelegt werden und die Geschichte ihrer Beziehung müssen offengelegt werden. Ebenso sind die letzten Steuererklärungen einzureichen und die Sicherheit ihres Wohnortes zu belegen, wie auch die Mitgliedschaft in Glaubensgemeinschaften zu nennen ist.

Sollten diese und weitere Bedingungen nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt sein, der Antrag dementsprechend abgelehnt werden und die Frau sich daraufhin "widerrechtlich" künstlich befruchten lassen, so macht sich das Paar, aber auch der Arzt, der die Befruchtung vornimmt, des Vergehens einer "nicht genehmigten künstlichen Fortpflanzung" schuldig, das mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 30 Tagen und höchstens 6 Monaten bestraft wird. Außer wenn beide Ehepartner auch die genetischen Eltern des Kindes sind ist es dem Arzt außerdem untersagt, die Befruchtung vor Erteilung der Genehmigung vorzunehmen. Personen, die absichtlich falsche oder irreführende Angaben machen, werden mit mindestens 6 und höchstens 12 Monaten Gefängnis bestraft.

Ein Kind, das durch eine solche "nicht genehmigte" künstliche Befruchtung gezeugt wurde, kann nach Willen des Gerichts in ein Heim oder eine Pflegefamilie überführt werden, wenn es der Ansicht ist, daß dies "dem Wohle des Kindes" dient.

Sollte der Gesetzesentwurf im nächsten Jahr Gültigkeit erlangen, so stellt sich hier sicherlich die Frage, ob dies nur der erste Schritt in eine grundlegende Reglementierung der Fortpflanzung der Menschen ist. Zweifellos könnten die vorgebrachten Argumente, daß so nur das Wohl des Kindes sichergestellt werden solle, ebenso auf natürliche Schwangerschaften angewandt werden. Der gesetzliche Zwang in China zur Ein-Kind-Ehe zeigt, daß ein solches Vorgehen insbesondere in industrialisierten Ländern - in ländlichen Bereichen Chinas fällt die Kontrolle offenbar schwer - durchaus praktikabel wäre.

Die Tatsache, daß auch verheiratete Paare, die ausschließlich eigenes Genmaterial für eine künstliche Befruchtung verwenden wollen, gezwungen sein sollen, sich hierfür eine staatliche Genehmigung einzuholen, deutet zweifellos in diese Richtung.

Quelle: http://www.freace.de/artikel/200510/061005a.html

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