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Mikrozensus 2020 gestartet: Amtliche Befragung bei 1 % der Bevölkerung

Archivmeldung vom 23.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Mikrozensus 2020 hat begonnen: Von Januar bis Dezember werden wieder rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.

Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage

Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte in Deutschland ab. Sie tragen dazu bei, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die erhobenen Daten liefern auf nationaler Ebene eine wichtige Grundlage beispielsweise bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung.

Zudem liefern sie der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien wichtige Informationen über die Bevölkerungsstruktur in Deutschland. In den Mikrozensus sind auch Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung sowie zu Einkommen und Lebensbedingungen integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU).

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Was erwartet die ausgewählten Haushalte?

Wer für den Mikrozensus ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Deutschlandweit werden dafür mehr als 30 000 Haushalte pro Monat angeschrieben, die in der Regel persönlich befragt werden. Die Besuche werden schriftlich angekündigt. Die Interviewerinnen und Interviewer legitimieren sich durch einen Ausweis und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Fragen des Mikrozensus beziehen sich auf Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation.

Besonderheiten 2020

Haushalte, die für den Mikrozensus ausgewählt werden, können seit diesem Jahr auch online antworten. Außerdem sind ab 2020 die Fragen der EU-weiten Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Sie dient dem europaweiten Vergleich von Armut und sozialer Ausgrenzung und der gerechten Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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