Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Kassel: 72 Fässer mit Tierdärmen mangelhaft gesichert

Kassel: 72 Fässer mit Tierdärmen mangelhaft gesichert

Archivmeldung vom 29.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mangelhaft gesicherte Fässer mit Tierdärmen Bild: Polizei
Mangelhaft gesicherte Fässer mit Tierdärmen Bild: Polizei

Die gefährliche Fahrt eines in Rumänien zugelassenen Sattelzugs auf der B 7 beendete am gestrigen Dienstagnachmittag eine Streife des Polizeireviers Ost. Ein besorgter Autofahrer hatte zuvor per Notruf die Polizei alarmiert, da die Ladung seitlich über den Auflieger ragte.

Wie sich bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizisten herausstellte, hatte der Sattelzug 72 Fässer mit in Salzlauge eingelegten Tierdärmen geladen, die mangelhaft bzw. gar nicht gesichert und dadurch bereits verrutscht waren. Gegen den 56-jährigen Fahrer leiteten die Polizisten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Meldung über den auf der B 7 in Richtung Eschwege fahrenden Sattelzug ging gegen 17:50 Uhr bei der Polizei ein. Der hinzugeeilten Streife des Polizeireviers Ost gelang es nur wenige Minuten später, das Gespann an der Auffahrt zur A 44 bei Hessisch Lichtenau anzuhalten. Wie die Einsicht in die Ladepapiere ergab, hatte der rumänische Fahrer die Fässer in Paderborn geladen und war damit unterwegs in sein Heimatland. Während es am eigentlichen Transport der Tierdärme nichts zu beanstanden gab, mussten die Polizisten mit Erschrecken feststellen, dass die Fässer wegen fehlender Rutschmatten und mangelhafter Sicherung während der Fahrt verrutscht waren. Dadurch hatten sich bereits die Spanngurte gelöst und die Ladung ragte etwa 20 cm über die seitliche Bordwand heraus. Da auch technische Mängel an dem Sattelzug vorlagen, untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt. Erst wenn die Beseitigung der Mängel sowie die vorgeschriebene Ladungssicherung nachgewiesen werden, darf das Fahrzeuggespann wieder in Betrieb genommen werden.

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte impfte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige