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Gericht bestätigt von der Deutschen Umwelthilfe aufgedeckte Verbrauchertäuschung durch die Radeberger Brauereigruppe

Archivmeldung vom 10.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
6er-Pack Corona-Bier
6er-Pack Corona-Bier

Foto: N-Lange.de
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Radeberger Brauereigruppe hat jahrelang Einwegflaschen der Biermarke Corona Extra rechtswidrig als Mehrwegflaschen verkauft und so Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Dies geht aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2012 (AZ 3-08 O 162/12) in dem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Radeberger Brauereigruppe hervor.

Nach Auffassung des Gerichts hat Radeberger die als Mehrweg vertriebenen Corona-Flaschen zwar nach Mexiko zurückgeschickt. Dort wurden sie jedoch nur noch einmal wieder befüllt und dann als Einwegware in andere Märkte in Europa, Afrika und den mittleren Osten verkauft. Die DUH hatte gegen Radeberger auf Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten geklagt.

"Das Landgericht Frankfurt bestätigt vollumfänglich die Vorwürfe der DUH. Der Vertrieb der Corona Extra Flaschen als Mehrweg vor dem 4. Juli 2012 verstieß nicht nur gegen die Verpackungsverordnung, er verschaffte dem Unternehmen auch einen Verkaufsvorteil von vier Euro pro Kasten Bier gegenüber rechtstreuen Brauereien, weil Radeberger beim Verkauf der angeblichen Mehrwegflaschen kein Einwegpfand erhob", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Außerdem profitierte Radeberger infolge der rechtswidrigen Umdeklaration vom umweltfreundlichen Mehrweg-Image. Die Ankündigung der Radeberger Brauereigruppe, in Deutschland verwendete Corona-Flaschen künftig in Mexiko für den deutschen Markt wieder zu befüllen und somit ein deutsch-mexikanisches Mehrwegsystem zu schaffen, kritisierte Resch als "ökologischen und ökonomischen Unsinn".

"Von allen bisher bekannt gewordenen Täuschungsversuchen in der Getränkeindustrie ist der Fall Radeberger einer der dreistesten", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertreten hat. "Radeberger sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern in Zukunft nur noch echte Mehrwegflaschen anbieten, die durch häufige Wiederbefüllungen und kurze Transportwege wirklich umweltfreundlich sind."

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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