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Herzzentrum Essen: Ermittlungen gegen zwei Ärzte eingestellt

Archivmeldung vom 05.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Totschlagsverdacht am Internationalen Herz- und Gefäßzentrum Rhein-Ruhr in Essen ausgeräumt: Nach zweieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Essen ihre Ermittlungen gegen zwei Ärzte jetzt eingestellt. 2010 hatten Ärzte und Schwestern eine Strafanzeige erstattet, in der sie angaben, ein Arzt habe angeordnet, das Kunstherz eines todkranken Patienten abzuschalten. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte das Herzzentrum und stellte Patientenunterlagen sicher. »Insgesamt haben wir drei Todesfälle untersucht«, sagt Staatsanwältin Birgit Jürgens dem WESTFALEN-BLATT. In keinem der Fälle sei eine strafbare Handlung nachzuweisen gewesen.

Jürgens: »Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei unheilbar Kranken die lebensverlängernden Maßnahmen beendet werden dürfen, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt oder wenn es der mutmaßliche Wille des Kranken ist.« In dem Fall, der in der Anzeige geschildert worden sei, habe die Befragung der Familie ergeben, dass das Abschalten der Maschine dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprochen habe. »In den anderen beiden Fällen, in denen die Kunstherzen abgeschaltet wurden, sollen die Patienten bereits tot gewesen sein. Diese Darstellung konnte nicht widerlegt werden.« Der Hirntod sei bei diesen Patienten zwar nicht festgestellt worden, aber das sei auch nicht vorgeschrieben, sagt die Staatsanwältin. »Es gibt kein Gesetz, in dem geregelt ist, wann jemand für tot erklärt wird. Lediglich im Fall von Organspenden hat man sich darauf verständigt, vor einer Entnahme den Hirntod feststellen zu lassen.«

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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