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Lehrer haben keinen Anspruch auf Parkplatz

Archivmeldung vom 02.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Lehrer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz am Dienstort - erst recht nicht, "dass dieser kostenlos zur Verfügung gestellt wird". Das hat das NRW-Innenministerium in der Antwort auf eine FDP-Anfrage klargestellt, die den Zeitungen der WAZ-Gruppe vorliegt.

In zahlreichen Städten wie Köln und Duisburg wird über eine Parkplatzgebühr für Lehrer diskutiert. Duisburg erwartet Einnahmen von 480000 Euro. In Hagen ist eine Gebühr für Schulen im Innenstadtbereich Teil des bereits beschlossenen Sparpakets. Nach Angaben des Ministeriums trifft die Entscheidung über eine Parkgebühr für Lehrer "allein die jeweilige Kommune".    Nach Angaben des Ministeriums liegt die Wahl des Transportmittels für Fahrten zur Schule sowie über den Abstellort in der Verantwortung der Lehrer. "Ein Rechtsanspruch auf Erstattung etwaiger Parkplatzkosten für Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Schule oder sogar auf dem Schulgelände besteht nicht."   Parkplatzgebühren auf landeseigenen Grundstücken erhebt das Land für eigene Bedienstete in der Regel nicht. "Die Erteilung einer Parkberechtigung ist allerdings überwiegend an den Erwerb eines Firmentickets für den ÖPNV gebunden, heißt es. So werde die Landesregierung dem Anliegen gerecht, die Parkplatzsituation zu entlasten und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu stärken.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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