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BP darf erneut um Bohrrecht im Golf von Mexiko bieten

Archivmeldung vom 18.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deepwater Horizon in Brand. Bild: US Coast Guard / wikipedia.org
Deepwater Horizon in Brand. Bild: US Coast Guard / wikipedia.org

Aufgrund eines einzigen Vorfalls soll nicht die "Todesstrafe" über den Mineralölriesen BP verhängt werden - so lautet die Erklärung der US-Regierung dafür, dass das Unternehmen womöglich schon bald wieder im Golf von Mexiko nach Öl bohren darf, berichtet der Guardian. Umweltschützer lassen sich von diesem Argument jedoch nicht beruhigen: Die Ölkatastrophe 2010, die elf Menschenleben gekostet und die Natur langfristig schwer geschädigt hat, ist noch nicht vergessen. BP will die Entscheidung nicht öffentlich kommentieren.

Umweltschutzorganisationen reagieren indes wütend auf die Erklärung. Man solle lieber die Todesstrafe über sämtliche Offshore-Drilling-Unternehmungen verhängen, als leichtfertig eine neue Katatrophe zu riskieren, so Craig Bennett von Friends of the Earth. Sich alleine auf BP zu konzentrieren, sei falsch. "Nicht nur die Tätigkeiten von BP sind schwer fehlerhaft. Kein einziger Ölkonzern könnte mit gutem Gewissen behaupten, sicher zu bohren und einen Plan zu haben, falls etwas schief geht."

Obwohl BP nach der Ölkatastrophe im vergangenen Jahr die Sicherheitsrichtlinien verschärft hat, kämpft das Unternehmen nach wie vor mit schweren Imageproblemen. Seit vielen Jahren ist BP der größte Ölförderer im Golf von Mexiko - nach dem Vorfall wurde das Unternehmen auch von Politikern immer wieder an den Pranger gestellt. Der Ex-BP-Chef Tony Hayward wurde in den USA sogar zur meistgehassten Person erklärt. Auch juristisch hat der Deepwater-Horizon-Unfall ein Nachspiel: Auf BP könnten weitere US-Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zukommen.

Quelle: www.pressetext.com Georg Eckelsberger

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