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Sachsen-Anhalt Massenklage: 600 Polizisten verklagen Sachsen-Anhalt

Archivmeldung vom 29.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
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Dem Land Sachsen-Anhalt drohen Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe: Rund 600 jüngere Polizeibeamte haben Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Die Beamten fordern im Schnitt jeweils 3 900 Euro.

Hintergrund dafür ist eine geänderte Gesetzesgrundlage in der Besoldung. Früher wurden Polizisten nach Altersstufen besoldet und erhielten mehr Geld, je älter sie wurden. Mittlerweile geht es aber nach Erfahrungsstufen, also unter anderem nach Dienstzeiten und Leistungen. Rückwirkend fordern nun jüngere Beamte eine Entschädigung, weil sie früher schlechter als ältere und damit altersdiskriminierend besoldet worden seien, sagte Ulrich Meyer-Bockenkamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Halle, der Zeitung. Über die Gewerkschaften sind die Klagen Ende 2015 eingereicht worden. Wegen der Vielzahl soll nicht in jedem Fall einzeln entschieden werden, sondern in einem Sammelverfahren. Allerdings können die Leistungen laut Gericht nur für drei Jahre rückwirkend eingeklagt werden, da die Forderung danach verjährt sei. Noch hat das Gericht keine Verhandlungstermine anberaumt. Basis der Forderungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts; es hatte entschieden, dass eine Besoldung nach Altersstufen nicht mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei und somit Altersdiskriminierung, erläutert Volker Albrecht, Sprecher des Verwaltungsgerichts Halle. Daraus ergebe sich gegebenenfalls der Anspruch auf Entschädigung. Die betroffenen Beamten haben ihren Anspruch zunächst mit Widersprüchen geltend gemacht und ziehen nun nach ablehnenden Bescheiden vor Gericht. "Das Innenministerium spielt auf Zeit", kritisiert Uwe Petermann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Land wolle berechtigte Ansprüche hinausschieben. So könne man mit Beamten, "die sich nicht schonen", nicht umgehen. Nach GdP-Angaben sind über die klagenden Polizisten hinaus insgesamt 3 000 Beamte betroffen. Ihnen stehen nach Ansicht der Gewerkschaft im Schnitt eigentlich sogar 5 500 Euro an Nachzahlungen zu. Die Rechnung der Gewerkschaft ist höher, weil sie für einen längeren Zeitraum - 2006 bis 2009 - Nachzahlungen fordert. Das wären insgesamt 16,5 Millionen Euro. Bislang hätten nur 660 Polizisten eine Zahlung von 1 600 Euro für einen vom Land bestimmten Zeitraum rückwirkend erhalten. Nach Informationen der Zeitung haben nicht nur Polizisten, sondern auch andere Landesbeamte Widersprüche eingelegt - insgesamt sollen es gut 6 700 entsprechende Widersprüche sein. Das Innenministerium verwies in dem Fall auf das Finanzressort. Laut Ministeriums-Sprecher Wolfgang Borchert hatte das Bundesverwaltungsgericht damals zwar in der Sache den Beamten Recht gegeben - aber auch eine Frist gesetzt, innerhalb der die Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen müssen. "Die Frist endete am 9. November 2011. Alles andere, was danach an Widersprüchen eingereicht worden ist, kam leider zu spät", sagte Borchert der Zeitung. "Das Finanzministerium als Tarifministerium muss sich an höchstrichterliche Entscheidungen halten", so der Sprecher. Mit Blick auf diese Fristenregelung rechnet man im Finanzministerium auch nicht mit Nachzahlungen in Millionenhöhe. "Das ist durchgeurteilt. Aus unserer Sicht können die Klagen keinen Erfolg haben", so Borchert.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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