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2014 verunglückten 10 765 Kinder unter 15 Jahren als Mitfahrer im Pkw

Archivmeldung vom 30.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Im Jahr 2014 starben in jedem Monat sechs Kinder unter 15 Jahre bei einem Verkehrsunfall. Die unfallträchtigste Art der Fortbewegung für Kinder ist die Mitfahrt im Auto. 10 765 Kinder unter 15 Jahren verunglückten im vergangenen Jahr als Mitfahrer in einem Pkw - das ist der höchste Wert seit 2007. Viele Kinder werden nach Angaben des ADAC bei Autounfällen deswegen verletzt, weil ihre Kindersitze unvorschriftsmäßig eingebaut und verwendet wurden oder weil sie nur mit dem Erwachsenengurt gesichert waren. Der ADAC fordert die verantwortlichen Fahrer auf, die Kleinen stets korrekt zu sichern. Optimalen Schutz bietet hierfür ein geeigneter Kindersitz in Kombination mit einem Gurt.

Während auf Autobahnen im vergangenen Jahr 100 Prozent der Kinder korrekt gesichert waren, betrug die Quote auf Landstraßen 99 Prozent, im Innerortsverkehr waren es 98 Prozent. Der Trend ist positiv: Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Benutzung von Kindersitzen im Jahr 2014 bei innerörtlichen Fahrten um 14 auf 85 Prozent angestiegen. Weitere 13 Prozent wurden mit den Erwachsenengurten gesichert, und immerhin 2 Prozent waren im Innerortsverkehr gänzlich ungesichert.

Laut ADAC müssen Kindersitze grundsätzlich zum Gewicht, zur Größe und zum Alter eines Kindes passen. Die Sitze müssen sich auf dem vorgesehenen Autositz montieren lassen und auch für das Auto zugelassen sein. Seit 1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind, nur dann in einem Kraftfahrzeug mitgenommen werden dürfen, wenn amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen genutzt werden. Diese Systeme müssen mit einem entsprechenden Prüfsiegel versehen sein - derzeit gilt die Prüfnorm ECE-R44, die sich am Körpergewicht orientiert. Parallel dazu gibt es seit 2013 auch die neue Norm ECE-R129, bei der die Körpergröße und das Alter ausschlaggebend sind. Eine Checkliste für den Kindesitzkauf gibt es unter www.sicher-im-auto.com, aktuelle Testergebnisse unter www.adac.de/kindersicherheit.

Quelle: ADAC (ots)

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