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Urteil des OLG Hamm: Anonymer Samenspender muss Namen preisgeben

Archivmeldung vom 06.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Tochter eines Samenspenders hat ein Recht darauf, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch entschieden und damit der Klage einer jungen Frau stattgegeben, die Auskunft über den Namen ihres leiblichen Vater haben wollte.

Die Entscheidung des Gerichts könnte zahlreiche weitere Klagen nach sich ziehen. Ob die Klägerin ihren Vater wirklich kennen lernen wird, ist dennoch nicht klar, denn der damals zuständige Arzt gibt an, die erforderlichen Daten zum Fall nicht mehr vorliegen zu haben. Bereits im Jahr 1989 hatte der Bundesgerichtshof festgelegt, dass es zum Grundrecht eines Kinder gehöre, Auskunft über die eigene genetische Abstammung zu erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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