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BAMF wird wegen Handyauswertung beim Bundesdatenschützer angezeigt

Archivmeldung vom 08.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) will gemeinsam mit einem syrischen Flüchtling Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber über die Auswertung der Handydaten im Asylverfahren einlegen. Das schreiben die Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorab unter Berufung auf die Menschenrechtsorganisation.

An diesem Montag reicht die GFF die Beschwerde nach eigenen Angaben ein und wendet sich damit gegen die Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). "Das Datenschutzrecht gilt für alle Menschen, auch für Geflüchtete. Die Handydatenauswertungen des BAMF sind damit schlicht nicht vereinbar", sagte Lea Beckmann, Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte, den Funke-Zeitungen.

"Jetzt liegt es am Bundesdatenschutzbeauftragten, zu überprüfen, was das BAMF genau tut, und Rechtsbrüchen des BAMF einen Riegel vorzuschieben." 2019 hatte das Bundesamt bei der Prüfung des Asylverfahrens das Handy von Mohammad A. nach dessen Angaben ausgelesen. Der Syrer beteiligt sich nun an der Beschwerde beim obersten Datenschützer. Seit 2017 kann das BAMF per Gesetz die Handys von Asylantragstellern auslesen, wenn der Flüchtling sich bei der Asylbehörde nicht ausweisen kann, etwa durch einen Reisepass oder ein anderes Dokument. Das Bundesinnenministerium bezeichnete die Handyauswertung in diesen Fällen als "die einzige oder jedenfalls eine wichtige Quelle für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit einer Person".

Durch enge Vorgaben werde die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Asylsuchenden gewahrt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht diesen Eingriff in die Privatsphäre des Asylantragstellers nicht mit den Grundrechten vereinbar. Neben der nun eingereichten Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten hatte die Organisation bereits im Mai vergangenen Jahres gemeinsam mit mehreren Flüchtlingen vor Gericht Klage gegen die Auswertung der Mobiltelefone im Asylverfahren eingereicht. Über die Fälle ist noch nicht entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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