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Neue Strafanzeigen nach Germanwings-Unglück

Archivmeldung vom 09.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Trauer­be­flag­gung der German­wings-Zen­trale in Köln am 31. März 2015
Trauer­be­flag­gung der German­wings-Zen­trale in Köln am 31. März 2015

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Germanwings-Absturz im März vergangenen Jahres hat ein Mann, der bei dem Unglück seine Tochter, deren Lebensgefährten und seinen 18 Monate alten Enkel verloren hatte, juristische Schritte gegen Fliegerärzte der Lufthansa und Verantwortliche des Luftfahrtbundesamtes (LBA) eingeleitet. Der Düsseldorfer Unternehmer habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gestellt, berichtet die "Welt am Sonntag".

Die Behörde erklärte auf Anfrage der Zeitung, dass die Unterlagen derzeit gesichtet würden. "Hätten die Flugmediziner und Gutachter sich an das jeweils geltende Recht gehalten, so hätte diese Katastrophe nicht stattgefunden", heißt es in der Anzeige, die der "Welt am Sonntag" vorliegt. So komme beispielsweise der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung in Betracht. Der Mann wirft den Medizinern und der Aufsichtsbehörde LBA vor, den Piloten Andreas L., der am 24. März 2015 wohl absichtlich die Germanwings-Maschine in die französischen Alpen gesteuert und 149 Passagiere mit in den Tod gerissen hatte, trotz der bekannten schweren psychischen Erkrankung nicht vorschriftsmäßig begutachtet und kontrolliert zu haben. Der Kläger hatte zusammen mit einem Juristen die Ermittlungsakte der französischen Staatsanwaltschaft ausgewertet und dabei mutmaßlich schwere Versäumnisse der flugmedizinischen Dienstes der Lufthansa und des LBA ausgemacht. Bereits das mit Sondergenehmigung im Juli 2009 erteilte Tauglichkeitszeugnis sei zu Unrecht ausgestellt worden. Zudem hätten in den Folgejahren die bei einer solchen Erkrankung vorgeschriebenen psychologischen Untersuchungen nicht stattgefunden. Eine vollständige Dokumentation der durchgeführten Befragungen, der Labor- und Untersuchungsergebnisse würde fehlen.

Sowohl die Lufthansa als auch das Luftfahrtbundesamt wollten sich auf Anfrage der Zeitung nicht inhaltlich äußern. Die Lufthansa verwies auf das derzeit laufende Todesermittlungsverfahren der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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