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Finanzgericht München zweifelt an Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer

Archivmeldung vom 10.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Gerichtsgebäude Bild: Bubo / de.wikipedia.org
Gerichtsgebäude Bild: Bubo / de.wikipedia.org

An der Rechtmäßigkeit der sogenannten Brennelementesteuer hat das Finanzgericht München ernsthafte Zweifel geäußert. Das geht aus einem Beschluss vom vergangenen Mittwoch hervor, wie der "Spiegel" berichtet. Darin weist das Gericht einen Steuerbescheid über 74 Millionen Euro für den Austausch der Brennelemente im RWE-Atomkraftwerk Gundremmingen zurück. In seiner Begründung bezweifelt es, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Steuer besitzt und ob es sich – wie das Bundesfinanzministerium meint – tatsächlich um eine Verbrauchsteuer handelt.

Schon vor drei Wochen hatte das Finanzgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall beim RWE-Konkurrenten Eon eine entsprechende Steuerforderung zurückgewiesen. Zwar können die Finanzbehörden gegen die Urteile Berufung einlegen. Doch mit dem zweiten Urteil schwinden die Chancen für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), die von ihm bis 2016 jährlich eingeplanten 1,3 Milliarden Euro verbuchen zu können.

Schäuble hatte die Steuer vor dem Reaktorunfall in Fukushima eingeführt und wollte bei den Betreibern ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr abschöpfen. Nach Stilllegung von 8 der 17 deutschen Atomkraftwerke hatten die Konzerne angekündigt, gegen die Steuer juristisch vorzugehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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