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Gericht: Birthler darf weiter behaupten, Gysi habe an die Stasi berichtet

Archivmeldung vom 26.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, darf weiter behaupten, der heutige Linken-Fraktionschef Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR "wissentlich und willentlich" über den Regimekritiker Robert Havemann berichtet.

Das Landgericht Mainz wies am Donnerstag nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe) einen entsprechenden Antrag gegen das ZDF zurück, mit dem Gysi eine Gegendarstellung begehrt hatte. Birthler hatte sich zu dem Fall im Mai im ZDF-"heute journal" geäußert, nachdem neue Dokumente zur Bespitzelung von Havemann von der Unterlagenbehörde herausgegeben worden waren. Gysi ist der Auffassung, die neuen Dokumente böten keinerlei Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit der Stasi. Die Informationen über Havemann seien durch Abhören erlangt oder von der Abteilung Staat und Recht des Zentralkomitees der SED an die Stasi gegeben worden. Dies habe ohne sein Wissen stattgefunden. Das ZDF hatte sich auf eine eidesstattliche Versicherung des DDR-Künstlers Thomas Klingenstein berufen. Klingenstein hatte mit Gysi nach eigenen Angaben ein Gespräch geführt, das in den Stasi-Unterlagen reportiert wird.

Quelle: Der Tagesspiegel

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