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Urteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig

Archivmeldung vom 29.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Verurteilung des Attentäters von Halle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Stephan B. habe keine Revision eingelegt, teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Dienstag mit.

Er war in der vergangenen Woche unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zur Höchststrafe verurteilt worden. Dabei wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt sowie die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist also unwahrscheinlich. Allerdings legten zwei Nebenkläger Revision ein. Das Gericht hat elf Wochen Zeit, das vollständige Urteil schriftlich abzusetzen. Nach Zustellung des vollständigen Urteils haben die Revisionsführer einen Monat Zeit, durch ihre Rechtsanwälte die Revision zu begründen.

Bei dem Anschlag am 9. Oktober 2019 hatte der Täter zunächst versucht, gewaltsam in die Synagoge in Halle (Saale) einzudringen, um die Personen zu töten, die sich dort an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, versammelt hatten. Als ihm das nicht gelang, erschoss er vor dem Gebäude eine Passantin sowie kurz darauf in einem Döner-Imbiss einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Personen durch Schüsse. Kurz darauf wurde er festgenommen. Er hatte seine Tat als Livestream mit einer Helmkamera übertragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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