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Kriminalbeamte: Kriminalitätsstatistik erfasst nur Bruchteil

Archivmeldung vom 05.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistiken: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. So lautet eine berühmte Weisheit.
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Wenige Tage bevor Bundesinnenminister Horst Seehofer die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2017 vorstellt, gibt es erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der Zahlen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus: "Die tatsächlichen Fallzahlen liegen weit über den in 2017 registrierten Straftaten. Die Wissenschaft geht aufgrund von Erkenntnissen aus der Dunkelfeldforschung und Hochrechnungen von jährlich mindestens 20 bis 25 Millionen Straftaten in Deutschland aus."

Vorab war bekannt geworden, dass in der PKS von rund 5,76 Millionen registrierten Straftaten die Rede sein soll. Auch seien laut des Berichts die Polizeilichen Kriminalstatistiken unterschiedlicher Jahre kaum miteinander vergleichbar. So habe es laut einer schriftlichen Anfrage des Berliner FDP-Abgeordneten Marcel Luthe allein in den letzten zehn Jahren 245 Änderungen an Begriffen und Definitionen in den "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" des Bundeskriminalamtes gegeben.

Der Vorsitzendes des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, wertet die Ergebnisse zwar grundsätzlich positiv: "Weniger Wohnungseinbrüche zeigen beispielsweise, was sich durch eine richtige Reaktion des Staates und durch eine Bündelung von Ressourcen erreichen lässt." Dennoch machte Gnisa auf dramatische Personalengpässe aufmerksam: "Wenn die Justiz nicht länger der Flaschenhals bei der Strafverfolgung bleiben soll, brauchen wir rasch die im Koalitionsvertrag beschlossenen 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte", fordert er. Nur so könnten die chronischen Personalsorgen in Gerichten und Staatsanwaltschaften schrittweise behoben werden. Gnisa ergänzte, dass "immer wieder dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil ihre Strafverfahren zu lange dauern. Das war zuletzt etwa 40 bis 50 Mal pro Jahr der Fall."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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