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Geheime Online-Durchsuchungen seit zwei Jahren Praxis

Archivmeldung vom 25.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten (Donnerstag) führen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits seit zwei Jahren Online-Durchsuchungen auf Computern durch. Dies bestätigte die Bundesregierung dem Innenausschuss des Bundestages.

Grundlage dafür sei eine geheime Dienstvorschrift. Aus Kreisen des Innenausschusses erfuhr die Zeitung, dass auch die vom Bundesverfassungsgericht 2004 in einem Urteil angemahnten technischen Voraussetzungen noch nicht umgesetzt worden sind. Die Union strebt daher eine Grundgesetzänderung an, um sowohl Wohnraumüberwachung als auch die Kontrolle von Telekommunikation rechtlich abzusichern. Innenpolitiker von CDU und SPD hatten am Morgen die Kritik des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar an der angeblich erst noch geplanten Online-Durchsuchung von Computern zurückgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Nachrichten

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