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NSU-Rohrbombe von 1999 diente jahrelang als "Anschauungsstück"

Archivmeldung vom 07.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Verschiedene Rohrbomben
Verschiedene Rohrbomben

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bei den Ermittlungen zum Nürnberger Rohrbomben-Anschlag von 1999, der auf das Konto der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gehen soll, ist das wichtigste Beweismittel für eine Spurenauswertung unbrauchbar. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus".

Die Reste der Bombe waren 1999 im Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) untersucht worden. Anschließend dienten sie laut "Focus" jahrelang als "Anschauungsstück" für Mitarbeiter und Besucher des Kriminaltechnischen Instituts. "Jeder Besucher des Instituts hatte Zugriff auf diesen Gegenstand", stellten Experten des Bundeskriminalamts (BKA) kürzlich in einem internen Vermerk fest.

Bei einer erneuten Untersuchung des Materials seien DNA-Spuren "mehrerer Personen" gefunden worden, darunter die eines LKA-Mitarbeiters. Die Analyse der restlichen Spuren "führte nicht zu verwertbaren Ergebnissen", heißt es "Focus" zufolge in den Ermittlungsakten des BKA. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte den Sachverhalt nicht kommentieren.

Auch das LKA in München gab keine Stellungnahme ab. Inoffiziell heißt es dort jedoch, man sei sich keiner Schuld bewusst. Ein Beamter sagte, bis vor kurzem sei die Explosion von 1999 nicht als Terroranschlag eingestuft worden, sondern als "normales" Sprengstoffdelikt. Insofern habe man damals keine Bedenken gehabt, die Konstruktion zur Schulung von Ermittlern freizugeben. "Nur an echten Sprengkörpern können unsere Experten lernen."

Der Anschlag auf eine Nürnberger Gaststätte, bei dem eine türkische Putzhilfe verletzt worden war, gilt erst seit Juni 2013 als mögliches NSU-Verbrechen. Einen entsprechenden Hinweis gab der mutmaßliche Terrorhelfer Carsten S. im Prozess in München. Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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