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Supermarktpreise absurd – Verbraucherzentrale sieht Abzocke

Archivmeldung vom 01.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Supermarkt (Symbolbild)
Supermarkt (Symbolbild)

Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mit einem Testkauf bei vier Supermarktketten in fünf Städten enorme Preisunterschiede gefunden, die mit der Inflation bei Lebensmitteln nicht zu erklären sind. Die Kunden leiden ohnehin schon unter den hohen Preissteigerungen in diesem Sektor, die im April immer noch bei 17,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr lagen. Aber einigen Unternehmen scheint das nicht genug. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Zu beklagen seien nicht nur die hohen Preise, "sondern auch die absolut undurchsichtige Preisbildung", erklärte Bernhard Burdick, Leiter der Gruppe Markt und Konsum der Verbraucherzentrale NRW. Sie hätten die gleichen Waren einmal für 71,58 Euro, ein anderes Mal für 34,78 Euro erworben. Ein Blumenkohl kostete beispielsweise im einen Supermarkt 99 Cent, in einem anderen ganze 4,99 Euro. Die Butterpreise reichten von 5,56 Euro bis 15,16 Euro je Kilogramm. Und das, obwohl in jedem besuchten Geschäft die jeweils einfachste Version des gesuchten Produkts erworben wurde.

"Bei 17 von 19 untersuchten Lebensmitteln fanden wir Preisunterschiede von mehr als 100 Prozent", so Burdick. Dabei waren Butter, Sonnenblumenöl und Blumenkohl ausgerechnet bei den Discountern am teuersten.

"Die großen Preisspannen, die unser Marktcheck offenbart, sind nicht nachvollziehbar", ergänzte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Die Anzeichen für Gewinnmitnahmen sowie unzureichenden Wettbewerb im Lebensmittelmarkt können nicht länger ignoriert werden." Er hoffte dabei auf das neue Wettbewerbsrecht, das ein Eingreifen des Kartellamts bereits beim Verdacht eines Verstoßes möglich machen soll."

Quelle: RT DE

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