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Juristisch heikle Samenspende

Archivmeldung vom 28.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Künstliche Befruchtung einer Eizelle
Künstliche Befruchtung einer Eizelle

Lizenz: Attribution
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Rund 100000 Menschen soll es in Deutschland geben, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden. Diese Methode aber birgt juristische Tücken: Die so gezeugten Kinder haben ein Recht, ihren biologischen Vater kennenzulernen, und dieser kann sich mit Unterhaltsverpflichtungen konfrontiert sehen.

Seit vergangenem Jahr, so berichtet die "Apotheken Umschau", stellen zwei lesbische Frauen vor Gericht eine entsprechende Forderung an den Vater ihres künstlich gezeugten Kindes. Eine gewisse Absicherung ist in solchen Fällen, eine Adoption des gezeugten Kindes zu vereinbaren, um eindeutige Unterhaltspflichten zu schaffen. "Diese Situation ist für den Spender die risikoärmste. Eindeutig geregelt ist sie aber nicht", sagt der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht Holger Eberlein.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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