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Bundesgerichtshof spricht Anwalt in Sterbehilfe-Prozess frei

Archivmeldung vom 25.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute in einem Grundsatzurteil das Recht auf menschenwürdiges Sterben gestärkt. Die Richter sprachen den wegen versuchten Totschlags verurteilten Anwalt Wolfgang Putz frei.

Der Jurist hatte seiner Mandantin geraten, den Ernährungsschlauch ihrer im Wachkoma liegenden Mutter durchzuschneiden. Das Landgericht Fulda hatte den Anwalt dafür im April 2009 zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt, der BGH hob heute das Urteil auf. Nach Ansicht der Richter sei der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen nicht strafbar, wenn der Patient dies vorher in einer Verfügung festgelegt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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