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Enorme Preisunterschiede bei Abschleppunternehmen

Archivmeldung vom 02.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Von Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3242623

Eine Stichprobe unter zehn Abschleppunternehmen in Berlin ergab, dass es erhebliche Preisunterschiede bei den Anbietern für das einfache Versetzen von Autos gibt. Das ist das Ergebnis der Recherchen des rbb-Verbrauchermagazins "SUPER.MARKT". Der preiswerteste Anbieter nahm 120 Euro, der teuerste forderte 240 Euro.

Für das Abschleppen von falsch parkenden Pkw auf privaten Grundstücken dürfen Unternehmen in Berlin und Brandenburg eigene Preise aufrufen. Einen geregelten festen Satz wie beim Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum gibt es hier nicht. "Die Abschleppunternehmen dürfen natürlich keine Fantasiepreise fordern, sie müssen sich an die ortsüblichen Preise halten und die Ortsüblichkeit wird bemessen an anderen Preisen oder anderen Abschleppunternehmen." Patrick Rümmler, Anwalt für Verkehrsrecht

Anlass der Recherchen waren mehrere Beschwerden von Mietern der GESOBAU AG aus dem Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf. Hier überwacht die Parkraum KG die Parkplätze, Ein- und Feuerwehrzufahrten. Ein Betroffener hat gegenüber dem rbb geäußert, dass er 586 Euro bezahlen musste, obwohl sein Auto nur innerhalb einer Tiefgarage versetzt worden war. In anderen Fällen wurden die Autos in sogenannte 'Autokäfige' verbracht und erst nach Zahlung der Abschlepprechnung freigegeben.

Diese Prozedere ist legal, erklärte Patrick Rümmler, Anwalt für Verkehrsrecht. Er beruft sich auf ein Gerichtsurteil des BGH, welches das sogenannte Zurückbehaltungsrecht erlaube. "Leider ist vom höchsten deutschen Gericht entschieden worden, dass es keine Erpressung ist, was die Unternehmen machen, indem sie sagen, erst Geld, dann Auto. Es ist das Recht, das Fahrzeug zurück zu behalten, solange das Geld nicht bezahlt worden ist."

Wer sich gegen vermeintlich zu hohe Rechnungen wehren möchte, dem empfiehlt Rechtsanwalt Patrick Rümmler, eine detaillierte Auflistung der Kosten zu verlangen und nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Die Summe könne man auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. So können Fahrzeughalter das "Zurückbehaltungsrecht" des Abschleppdienstes aushebeln. Feste Preise im öffentlichen Raum Im vergangenen Jahr wurden 29.000 Autos durch das Berliner Ordnungsamt und 36.000 von der Polizei abgeschleppt. Häufige Gründe: das Parken vor Einfahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten. Dafür berechnet das Ordnungsamt 199 Euro an reinen Abschleppkosten, die BVG nimmt bis zu 208 Euro, die Polizei 136 Euro. Oft komme aber noch ein Bußgeld hinzu.

Weitere Informationen dazu im rbb-Verbrauchermagazin "SUPER.MARKT" am 02.03.2020, 20:15 Uhr rbb-Fernsehen.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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