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NSU-Prozess: Edathy begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

Archivmeldung vom 13.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Platzvergabe an Journalisten beim NSU-Prozess in München begrüßt. "Die Karlsruher Entscheidung ist ein hilfreicher Beitrag zur Befriedung eines unnötigen Streits", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, erklärte: "Ich bin sehr erfreut über dieses Urteil. Der Justizskandal ist damit abgewendet. Das war bitter nötig." Die Fortdauer des Streits hätte "einen Schatten auf das gesamte Verfahren werfen können", fügte Kolat hinzu. "Ich hoffe, dass das Oberlandesgericht für die Platzvergabe jetzt eine praktikable Lösung findet."

Beckstein begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

Bayerns früherer Innenminister und Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, beim Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Z. in München mehr Plätze für türkische Medien zu ermöglichen. "Die Zulassung von Medien ist nicht gut gelaufen. Das war eine sehr unerfreuliche und unschöne Geschichte. Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr, ein Zusatzkontingent zu schaffen und eine Sitzplatzvergabe nach anderen Regeln zu ermöglichen", sagte Beckstein der "Welt". Jetzt müsse das Oberlandesgericht München diesen Vorgaben entsprechen. "Eine Nichtbeteiligung türkischer Medien hätte dem Ansehen Deutschlands geschadet. Wichtig ist, dass der Prozess wie geplant am Mittwoch starten kann", sagte Beckstein. Türkische Medien haben bisher keine festen Plätze im Gerichtssaal für die Berichterstattung erhalten. Die wochenlange Diskussion über die Platzvergabe hat Beckstein zufolge "das Ansehen der Justiz sicher nicht gefördert". Objektiv gesehen sei es allerdings "extrem schwierig", ein Verfahren mit mehr als 70 Nebenklägern, 46 Verteidigern und 85 geplanten Prozesstagen revisionsfest durchzuführen.

Integrationsbeauftragte Böhmer begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Medienplätzen im NSU-Prozess begrüßt. "Bei diesem Prozess schaut die ganze Welt auf uns. Das Vertrauen der Migranten in den Rechtsstaat war durch die Aufdeckung der NSU-Morde erschüttert. Durch Transparenz und Offenheit kann es wieder hergestellt werden", sagte Böhmer der "Rheinischen Post". Dazu gehöre auch, dass türkische und griechische Medien unmittelbar aus dem Gerichtssaal berichten könnten.

FDP fordert 20 Prozent der Journalistenplätze für ausländische Medien

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Platzvergabe beim NSU-Prozess hat der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Serkan Tören, das Oberlandesgericht München aufgefordert, ein Fünftel der Journalistenplätze an ausländische Medien zu vergeben. Der Tageszeitung "Die Welt" sagte Tören, das Urteil sei zu begrüßen. "Es bestätigt die Auffassung der Kritiker", so der FDP-Politiker. Er sagte weiter: "Angesichts des großen Interesses der ausländische Presse sollte ein Kontingent von 20 Prozent der Journalistenplätze vergeben werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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