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Weil sie Atteste zur Maskenbefreiung ausstellte: Schauprozess gegen 77-jährige Hamburger Ärztin

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)

Bild: Qpress.de / Eigenes Werk

Gegen solche „Missetäter“ greift die deutsche Haltungsjustiz gerne drastisch durch: In Hamburg steht derzeit eine 77-jährige Ärztin im Ruhestand vor Gericht, weil sie angeblich ohne medizinische Indikation – in ihrer Privatwohnung Atteste zur Befreiung vom Maskenzwang ausgestellt hatte. Deshalb war sie bereits in erster Instanz zu 3.000 Euro Strafe (ersatzweise 60 Tage Haft) verurteilt worden, wogegen sie Berufung eingelegt hatte. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Die Unerbittlichkeit der Justiz ist insofern bemerkenswert, als die Aufklärungs- und Verurteilungsquote von Straftaten in Deutschland immer weiter sinkt und wo Messerattacken im öffentlichen Raum, Gruppenvergewaltigungen oder schwere Körperverletzung zunehmend in den Rang von Bagatelldelikten absinken. Dafür wird gegen „Querdenker“ und jene, die die staatlichen Corona-Schikanen hintertreiben, umso „konsequenter“ vorgegangen. So beharrt denn auch die Hamburger Staatsanwaltschaft stur auf dem Verfahren gegen die betagte Ärztin – weil dieses angeblich von öffentlichem Interesse sei.

Anklage trotz Fehler in Anklageschrift

So sehr hat sich die Anklagebehörde in ihrem Eifer verrannt, dass ihr sogar Schlampigkeiten in der Vorbereitung des Verfahrens durchgingen: So wies die Anklageschrift gleich mehrere Fehler auf. Der Beklagten wurde darin zum Beispiel fälschlicherweise vorgeworfen, gar keine Approbation mehr zu besitzen – was sehr wohl der Fall war. Nicht einmal das Datum der angeblichen „Straftat” war korrekt: Zunächst wurde der September 2021 angegeben, tatsächlich geschah sie jedoch ein Jahr früher. Damit ändert sich nach Ansicht der Verteidigung allerdings auch die strafrechtliche Beurteilung des Falls – weil damals nämlich deutlich leichtere Regeln für die Ausstellung entsprechender Atteste zur Maskenbefreiung gegolten hatten.

Unentgeltlich Atteste für verzweifelte Menschen

Eigentlicher Grund dafür, dass die Frau vor Gericht steht, scheint jedoch ihr „staatgefährdendes“ Umfeld zu sein: Die Medizinerin, die wegen ihrer Atemnot selbst ohne Maske vor Gericht erschien, gehört dem Bündnis „Ärzte für Aufklärung“, das den Corona-Beschränkungen kritisch gegenübersteht und zur „Querdenker-Bewegung” zählt. Sie beteuert allerdings, gar nicht „grundsätzlich“ gegen die Maske zu sein, sondern lediglich die Maskenpflicht abzulehnen. Sie habe verzweifelten Menschen, bei denen eine Maske kontraindiziert sei, helfen wollen und kein Geld für ihre Atteste genommen.

Abschreckung für “Nachahmer”

Für den 20. April ist ein weiterer Verhandlungstag angesetzt; leider muss erwartet werden, dass der Corona-Staat hier ein möglichst drakonisches Exempel statuiert, um Nachahmer-„Täter“ abzuschrecken. Denn auch wenn die Maskenpflicht in weiten Teilen Deutschlands (zumindest derzeit) abgeschafft ist, gilt sie doch in vielen Situationen – etwa in Bussen und Zügen – weiterhin.

Unverhältnismäßige Härte bei Corona-Kritikern

Der Hamburger Fall taugt daher als Lehrstück und typisches Beispiel für die groteske Unverhältnismäßigkeit, mit der die deutsche Justiz nicht nur, aber insbesondere gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen vorgeht. Während Schwerverbrecher und selbst Terrorverdächtige, wie jüngst der siebzehnjährige Syrer, der die Synagoge im nordrhein-westfälischen Hagen in die Luft sprengen wollte, mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonkommen, wenn sie einer pauschalexkulpierten gesellschaftlichen „Minderheit” angehören, droht man einer 77-Jährigen wegen eines Bagatelldelikts mit sechzig Tagen Haft. Dem Rechtsstaat ist mit solchen Schauprozessen ein Bärendienst erwiesen."

Quelle: Wochenblick

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