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Nationalhymne als Pflichtstoff?

Archivmeldung vom 03.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Wegen Sarah Connors Textschwäche will ein CDU-Innenminister den Schulkanon erweitern. msn, berichtet

Das Singen der Nationalhymne soll nach dem Willen von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm Pflichtstoff in den Schulen werden. Der CDU-Landeschef sagte der „Bild“-Zeitung am Freitag, es dürfe nicht sein, „dass jemand die Schule verlässt, ohne die Nationalhymne singen zu können“.

„Brüh im Lichte...“

Schönbohm reagierte damit auf die Panne beim Singen der Nationalhymne durch Popstar Connor im neuen Stadion des FC Bayern anlässlich des Spiels der Münchner gegen die deutsche Nationalmannschaft.

Connor hatte bei der feierlichen Eröffnung der Allianz Arena die Nationalhymne gesungen, aber statt der Zeile „Blüh im Glanze dieses Glückes“ war ihr der Text „Brüh im Lichte dieses Glückes“ rausgerutscht.

Quelle: http://bildung.focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=15187

Kommentar: Der Innenminister ließ allerdings ungeklärt, für welche Strophen der Nationalhymne dieses gilt.

Gesungen wird zu öffentlichen- oder, Feierlichen Anlässen nämlich nur die Dritte Strophe der Hymne. So beschlossen und festgelegt durch den Schriftwechsel vom 19. bzw. 23. August 1991 zwischen Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker, veröffentlicht im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991).

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