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Bayern: Klage gegen Corona-Verordnung angenommen

Archivmeldung vom 15.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bayern: Klage gegen Corona-Verordnung angenommen
Bayern: Klage gegen Corona-Verordnung angenommen

Bild: Impfkritik.de / Eigenes Werk

"Eine von mehreren Klagen, die ein von mir beauftragter Fachanwalt für Verfassungsrecht in mehreren Bundesländern gegen die Landes-Corona-Verordnungen eingereicht hat, ist eine sogenannte Popularklage gegen die gesamte bayerische Corona-Verordnung." Dies berichtet der Impfexperte und Medzinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.

Tolzin weiter: "Diese Klage wurde inzwischen angenommen, wenn auch nicht im Eilverfahren. Mein Anwalt schreibt dazu: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 08.05.2020 gegen 16.15 Uhr den Eilantrag gegen die dritte bayerische Corona-Verordnung im Ergebnis abgelehnt. Er hat jedoch immerhin klar zu verstehen gegeben, dass er umfassenden Prüfungsbedarf im Hauptsacheverfahren sieht.

Da der Verfassungsgerichtshof bereits in seiner Eilentscheidung klar zu versehen gegeben hat, dass er die Maskenpflicht in der Fassung der dritten Verordnung als verfassungswidrig eingestuft hat und er nur deshalb von einer Außerkraftsetzung abgesehen hatte, weil wenige Tage später die vierte Verordnung in Kraft treten würde (und heute auch in Kraft getreten ist), sind wir sehr zuversichtlich, im Hauptsacheverfahren zumindest einen Teilerfolg zu erringen. Wir werden auch die vierte Corona-Verordnung zeitnah angreifen, ggf. auch erneut mit einem Eilantrag."

Wenn ich meinen Anwalt richtig verstanden habe, ist dies die erste Klage gegen die bayerische Corona-Verordnung, die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Verhandlung angenommen wurde.

Garantien gibt es natürlich keine, aber ich sehe gute Chancen, dass wir die Corona-Verordnung in Bayern kippen können. Zumal wir das 192-seitige Gutachten aus dem Bundesinnenministerium sowie die öffentlich Stellungnahme der beteiligten externen Experten sofort nachgereicht haben.

Unser Anwalt, dessen Namen ich im Moment noch nicht öffentlich nennen will, damit er nicht mit Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet überschüttet wird, arbeitet derzeit quasi Tag und Nacht an weiteren Schriftsätzen. Da sich fast wöchentlich die Verordnungen verändern, müssen auch diese Schriftstücke fortlaufend angepasst werden.

Die bisher eingereichten Klagen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Leider bin ich auch immer noch nicht dazu gekommen den Kontoauszug auf www.agbug.de mit den Geldein- und ausgängen zu aktualisieren, ich bitte dies zu entschuldigen und werde das so bald wie möglich nachholen.

Entsprechende Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin


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