Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes ADAC: Nachbesserungen bei Bußgeldvollstreckung nötig

ADAC: Nachbesserungen bei Bußgeldvollstreckung nötig

Archivmeldung vom 11.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uta Herbert  / pixelio.de
Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders konsequent machen, nach Informationen des ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.

In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall. Daher muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen können.

Quelle: ADAC (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte laugt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige