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Zeitung: NSU kundschaftete weitere potenzielle Tatorte für Nagelbombenattentate aus

Archivmeldung vom 16.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das ausgebrannte Haus in Zwickau. Bild: André Karwath / wikipedia.org
Das ausgebrannte Haus in Zwickau. Bild: André Karwath / wikipedia.org

Die Neonazi-Zelle NSU hat offenbar weitere potenzielle Tatorte für Nagelbombenattentate nach dem Muster des Kölner Anschlags ausgekundschaftet. Das geht laut der Tageszeitung "Die Welt" aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervor. Im Brandschutt der Zwickauer NSU-Wohnung wurden demnach zwei Ausdrucke sicher gestellt, der eine zu einer ausgespähten Gaststätte in Nürnberg und der andere zu einem Wohngebiet in Dortmund.

Fingerspuren der Hauptangeklagten Beate Z. würden sich auf zwei Zeitungsartikeln über den Sprengstoffanschlag in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004 und über den Mord an Habil K. am 29. August 2001 in München befinden. Die Zeitungsartikel hat das Neonazi-Trio archiviert und das Material dann zur Herstellung der Bekenner-DVD verwendet. Aus den Fingerspuren leitet die Bundesanwaltschaft ab, dass Z. von den Mordtaten und Sprengstoffattentaten wusste und in das gesamte Geschehen eingebunden war. Auf einem der insgesamt 15 Exemplare der Selbstbezichtigungs-DVD der Gruppe wurden ebenfalls Fingerabdrücke von Z. festgestellt. Dies wertet die Bundesanwaltschaft als Beweis, dass Z. die Filme nach den Selbstmorden der NSU-Mitglieder Uwe M. und Uwe B. verschickt hat.

Der NSU hat Z. ein Handy zur Verfügung gestellt, um bei Verbrechen Kontakt zu B. und M. zu halten. Das berichtet die "Welt" ebenfalls unter Berufung auf die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft gegen Z.. Demnach wurde im Brandschutt der Zwickauer Wohnung auch ein handgeschriebener Zettel mit einer Rufnummer und dem Vermerk "Aktion" des NSU-Mitglieds Uwe M. gefunden. Die Rechtsextremisten verwendeten den Begriff "Aktion" als Synonym für Mordanschlag, wie in der Anklageschrift deutlich gemacht wird. Z. sei es dadurch möglich gewesen, auf den Tatablauf Einfluss zu nehmen, schlussfolgert die Bundesanwaltschaft. Das habe sie mindestens einmal im Zusammenhang mit der Ermordung des Griechen Theodorus B. am 15. Juni 2005 in München auch getan.

Die terroristische Vereinigung gründete sich nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft wesentlich früher als bisher angenommen, nämlich schon zwischen dem 26. Januar 1998 (Abtauchen in den Untergrund) und dem 18. Dezember 1998 (erster Geldraub in einem Edeka-Markt). Schon damals kam die Neonazi-Zelle laut Anklagebehörde überein, Mord- und Sprengstoffanschläge zu begehen. Der erste Mord wurde dann am 9. September 2000 in Nürnberg, das erste Sprengstoffattentat am 19. Januar 2001 in Löhn verübt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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