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Sachsen-Anhalt unterliegt im Millionenstreit mit Ex-IBG-Manager

Archivmeldung vom 25.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Landesregierung ist auch in zweiter Instanz im Rechtsstreit mit dem früheren Manager des landeseigenen Beteiligungsfonds IBG, Dinnies Johannes von der Osten, unterlegen. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat eine Berufung des Landes gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg zurückgewiesen.

"Das Land beabsichtigt nicht, die Entscheidung des OLG Naumburg anzufechten", sagte Finanzministeriumssprecher Wolfgang Borchert der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Freitagausgabe). Damit wird das Magdeburger Urteil rechtskräftig - und eine Millionenzahlung fällig.

Eigentliche Prozessgegner sind Firmen: Die landeseigene Investitions- und Beteiligungsgesellschaft IBG und von der Ostens Goodvent-Beteiligungsgesellschaften. Sie werden nun von der IBG etwa 5,3 Millionen Euro plus Zinsen erhalten - nicht direkt aus dem Landeshaushalt, sondern aus Rücklagen der landeseigenen Gesellschaft. Der ehemalige IBG-Verwalter von der Osten hatte geklagt, weil aus seiner Sicht das Land im Jahr 2013 einen Vertrag mit ihm zu Unrecht fristlos gekündigt hatte. Sachsen-Anhalt trennte sich von dem Beteiligungs-Manager, weil er sich auch privat an Unternehmen beteiligt hatte, die über die IBG gefördert wurden. Der damalige Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) sah das als unzulässiges Insidergeschäft an.

Für das Land könnte die Trennung noch teurer werden. In dem Urteil ging es nur um die Vergütung für drei Jahre, von 2013 bis 2015. Wenn die Kündigung unwirksam war, besteht von der Ostens Vertrag weiter. "Um das Vertragsverhältnis zwischen dem Land/IBG und den Goodvent-Gesellschaften zukünftig wirksam zu beenden, bedarf es daher weiterer Gespräche zwischen den Parteien", sagte Ministeriumssprecher Borchert. Zunächst solle allerdings die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Von der IBG seien jedenfalls "Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet" worden. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung könnte es um bis zu 17,5 Millionen Euro gehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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