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Gericht bestätigt Isolationshaft für Daniela Klette

Archivmeldung vom 05.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Amtsgericht Verden hat die Isolationshaft für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette bestätigt. "Die Maßnahmen sind in einer aktuellen Entscheidung für ordnungsgemäß erklärt worden", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag der "taz".

Sowohl die Isolationshaft als auch die durchgängige Videoüberwachung des Haftraums von Klette seien erlaubt worden. Zu den Gründen der Entscheidung wollte sich der Sprecher nicht äußern, da diese das Persönlichkeitsrecht von Klette beträfen. Der Verteidiger von Klette, Lukas Theune, ließ am Freitag offen, ob der Beschluss angefochten wird. Man werde den Beschluss zunächst auswerten und in den kommenden Tagen entscheiden, ob man dagegen vorgehe, sagte Theune am Freitag der "taz". 

Klette war Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden. Seitdem sitzt die 65-Jährige in der JVA Vechta in Niedersachsen. Ihr Haftraum wird durchgängig mit Videokameras überwacht. Von anderen Gefangenen wird sie komplett isoliert. Eine Suizid- und Fluchtgefahr durch Klette, die solche Maßnahmen begründen könnte, hatte Verteidiger Theune zurückgewiesen. Klette wird vorgeworfen, Teil der dritten und letzten Generation der RAF zu sein. Zudem soll sie von 1999 bis 2016 mit den Gesuchten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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